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Tiltelbild für den Bereich Liedgut im neuen Gotteslob

Das neue Gotteslob – Beobachtungen und
Auffälligkeiten bei Liedstreichungen

Es ist das Natürlichste von der Welt, daß beim Erarbeiten des neuen Gotteslobs Lieder aus der alten Ausgabe gestrichen worden sind. Ebenso selbstverständlich gab es partielle Streichungen und Umtextungen von Liedern, die folglich auf diesem Internet-Auftritt nicht als gestrichen, sondern als geändert geführt sind. Diese Seite soll sich damit beschäftigen, ob bei diesen Vorgängen irgendwelche wiederkehrende Tendenzen zu beobachten sind. Spontan ist mir relativ schnell aufgefallen:

  • In Weihnachtsliedern wird die jungfräuliche Empfängnis und Geburt Christi wesentlich seltener erwähnt als vorher.
  • Die Erwähnung der Hölle ist mehrfach weggefallen. Hierzu Papst Johannes Paul II: »Wer nicht an den Teufel und an die Hölle glaubt, glaubt nicht ans Evangelium.« Und Schwester Faustyna nach ihrer Höllenvision: »Dort (in der Hölle) sind meistens Seelen, die nicht an die Hölle geglaubt hatten.«
  • In mehreren Fällen wurden ganze Lieder oder Teile davon gestrichen oder umgetextet, die sich auf die Pflicht der Kirche beziehen, gegen die Feinde Christi (die ja auch ihre eigenen sind) zu kämpfen.
  • Aber: Schwer singbare, schwer verwendbare, inhaltlich unangemessene oder einfach nicht angenommene Lieder wurden erfreulicherweise ebenfalls zum großen Teil entfernt.

Eine statistische Aufarbeitung des Ganzen zeigt, daß insgesamt 149 Lieder gestrichen wurden. Die Gründe für diese Streichungen kann ich im letzten natürlich nicht benennen, sondern bin auf Schlußfolgerungen, insbesondere aus eigenen Beobachtungen, und auf Vermutungen angewiesen. Und meiner Meinung nach gab es für das eine oder andere Lied mehr als einen Grund für die Streichung, was sich darin äußert, daß im folgenden die Gesamtsumme der Nennungen höher ist als die Gesamtzahl der gestrichenen Lieder. Hier nun meine Zusammenstellung – Details bitte dieser Seite entnehmen:

  • Bei 27 Liedern vermute ich, daß sie ganz einfach nicht angenommen worden sind. Hierfür lassen sich verschiedenste Gründe denken: schwere Singbarkeit, schlechte Verwendbarkeit im Gottesdienst, leichte Ersetzbarkeit durch bekanntere Lieder...
  • Bei 30 Liedern finde ich auch meinerseits den Text bedenklich: Da wird die Realpräsenz in der Eucharistie ebenso unterschlagen oder an den Rand gedrängt wie die Jungfräulichkeit der Gottesmutter und ihre überragende Mitwirkung am Heilsgeschehen sowie andere zentrale Glaubensinhalte. Die Herkunft der Magier an der Krippe (dem griechischen Originaltext nach sind es immerhin hohe zoroastrische Priester, wenn auch von der bekannten antik-griechischen Überheblichkeit gegenüber auswärtigen Kulturen als pure »Sterndeuter« verhöhnt) wird verfälscht, die von der Geschichtswisenschaft einwandfrei erwiesene Blutrünstigkeit des Pilatus wird verniedlicht, andere Texte sind ganz einfach sprachlich so unbeholfen, daß ihre Streichung einen Gewinn und keinen Verlust darstellt.
  • 9 Lieder sind schon deswegen verzichtbar, weil ihre Thematik durch andere (z.T. neu aufgenommene) abgedeckt ist.
  • Bei 9 weiteren Liedern ist vermutlich den einen oder anderen Kommissionsmitgliedern der Text ein bißchen zu martialisch gewesen. Hierzu rechne ich auf jeden Fall Nr. 304 »Zieh an die Macht, Du Arm des Herrn«, Nr. 606 »Unüberwindlich starker Held« und auch den Originaltext von Nr. 639 »Ein Haus voll Glorie schauet«, der allerdings auch im alten Gottelob schon durch einen anderen ersetzt worden war. Aber auch die vier Lieder von Nr 565 bis 568, die sich mit dem Jüngsten Gericht befassen, sind verschwunden. Will man das Volk glauben machen, Christi Wiederkunft geschähe nur zu dem Zweck, den Menschen zu verkünden, daß Gott Seine Gebote gar nicht so furchtbar ernst gemeint hätte? Diese Tendenz zu Verweigerung von Widerstand sowie zu Unverbindlichkeit im Glauben findet sich auch in einer Reihe von Liedänderungen durch Umtextungen und Strophenstreichungen. Erwähnt seien die Lieder 179(alt)→289(neu), 495→163, 616→461 u.a.m.
  • Streichungen, die vermutlich auf andere Arten von textlich-inhaltlicher oder musikalischer Unangemesenheit zurückzuführen sind, glaube ich bei nochmals 11 Liedern festgestellt zu haben. Insbesondere wurde eine ganze gregorianische Choralmesse (soweit im Gotteslob überhaupt abgedruckt) gestrichen, ferner zwei Versuche, die Melodien des Sanctus und des Agnus Dei der Missa mundi mit deutschem Text zu unterlegen. Ein generelles Ausdünnen der gregorianischen Gesänge bedeutet das allerdings nicht; es wurden andere dafür neu aufgenommen. Welches Konzept für den künftigen Gebrauch der Gregorianik im Gottesdienst dahinter steht, ob eventuell andere Schwerpunkte gesetzt werden sollen, erschließt sich mir leider nicht.
    Bei anderen Liedern sind (besonders sprachliche) Unebenheiten zu erkennen, welche eine Streichung gut nachvollziehbar machen: allzu freie Übertragung von lateinischen oder liturgischen Originaltexten bis hin zu einem Lied, das kindgerecht sein wollte und in die Infantilität abgeglitten ist.
  • Eine stolze Zahl von immerhin 26 Liedern wurde durch andere ersetzt. Beispiel: Die Credo-Vertonungen Nr. 449 und 479 wurden gestrichen, dafür hat es unter Nr. 177, 179 und 180 gleich drei neue. Entsprechendes gilt für die Kyrie-Rufe 451 bis 453 sowie für die Agnus-Dei-Lieder 460 und 461. Der Inhalt des Textes von Nr. 535 (alt) ging zwar verloren, dafür wurde Nr. 534 als neue Nr. 184 durch Zwischenstrophen ergänzt.
  • Bei 21 Liedern halte ich die Streichung wegen ihrer schweren Singbarkeit für unbedingt sinnvoll. Da gab es etwa unter Nr. 247 den mehr oder weniger unverändert übernommenen, wohl eher für Profis gedachten Schlußchoral aus Bachs Motette »Der Geist hilft unsrer Schwachheit auf«, weitere, deren Melodieführung einfach nicht eingängig ist. Wieder andere Lieder grenzen fast an den Versuch, einen Schnellsprechwettbewerb zu vertonen, und das mit Tonhöhen-Sprüngen, die schon in langsamem Tempo schwer genug wären. Und allzu reichliche Verwendung von Synkopen ist für die meisten Gottesdienstbesucher eine weitere hohe Hürde beim Singen. Nicht vergessen: Übertriebene taktliche und melodische Finessen mögen musikalisch reizvoll sein. Aber sie lenken die Konzentration auf die Musik und konterkarieren damit die Vorschrift des Tridentinums, daß die Musik die Aufmerksamkeit eben nicht von der Liturgie abziehen darf.
  • Die letzte Gruppe sind 13 Lieder, bei denen ich selbst auch Probleme hätte, sie sinnvoll in einen Gottesdienst einzubauen. Etwa bei den drei Passionsliedern 185 bis 187, deren zahlreiche Strophen nur vollständig gesungen einen Sinn ergäben. Gleiches Problem bei der Vertonung der Rosenkranz-Gesätze unter 590 bis 593 sowie der deutschsprachigen Version des Ambrosianischen Lobgesangs unter Nr. 706. Anders gelagert ist der Fall bei Lied Nr. 303: Es ist einwandfrei ein Wallfahrtslied, und wer möchte schon auf einer Wallfahrt das voluminöse Gotteslob mitschleppen? Es wiegt schon im Normaldruck weit über ein halbes Kilo. Deswegen hat man ja schließlich die einschlägigen Liedsammlungen in Heftform, die für das Singen auf einer Wallfahrt völlig ausreichen. Und da kann man ja auch diejenigen Lieder unterbringen, die vielleicht bei Abmarsch und Ankunft in einer Kirche zu singen wären.

Trotz aller gelegentlichen Kritik kann man insgesamt festhalten: Der größte Teil der Streichungen scheint mir durchaus nachvollziehbar und auch weitgehend sinnvoll zu sein. Vielleicht habe ich in anderen Fällen die Absicht der Auswahlgremien ganz einfach nicht durchschaut. Man beachte weiterhin, daß manche der gestrichenen Lieder sich in diversen Diözesanteilen wiederfinden, also keineswegs ganz verloren sind. Und natürlich: Die Fähigkeit, es allen recht machen zu können ist Gott allein vorbehalten. Unter diesem – und nur unter diesem – Vorzeichen möchte ich meine gelegentliche Kritik verstanden wissen.



Tralala

Tralala

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