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Tiltelbild für den Bereich Liedgut im neuen Gotteslob

Das neue Gotteslob – Gedanken zu Neuen Geistlichen Liedern

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Zweifel an der Berechtigung des Gebrauchs sogenannter »Neuer geistlicher Lieder« stehen immer im Verdacht, aus der reaktionären Ecke zu kommen. Nun ja, es ist sicher nicht verboten, den Gemeinde– oder Chorgesang durch weitere Musik zu bereichern. Habe ich selbst ja auch schon gemacht. Die Frage ist: Ist jede Art Musik angemessen, oder gibt es Grenzen?

Das Wort »Jesutainment« ist selbstverständlich angelsächsisch auszusprechen, also »Dschiesutäinment«. Das Ereignis, bei dem das Jesutainment praktiziert wird, heißt dementsprechend auch nicht mehr Heilige Messe, sondern Jesus-Event (Aussprache entsprechend).

Daß diese Sprachregelung durchaus ihren Sinn hat, wird weiter unten gezeigt.

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Klar: Selbst die hartgesottensten Narrenmessen-Verfechter wären wohl irritiert, wenn nach der Präfation auf die bekannte Melodie »Sanctus, Sanctus, Sanctus täderä« angestimmt würde. Aber wo genau liegt die Grenze zwischen Angemessenem und Unangemessenem? Ab wo geht spirituelle Liturgie in oberflächliches »Jesutainment« über? Für einen leider kürzlich verstorbenen Kollegen habe ich vor Jahren folgende Fakten recherchiert.

Über die Reform der Kirchenmusik auf dem Konzil von Trient schreibt Prof. Dr. Hans Musch (u.a. Dozent für Kirchenmusik an der MHS Freiburg) in »Musik im Gottesdienst« (Bosse Verlag Regensburg 1975):

»Mangelnde Textverständlichkeit« bezieht sich selbstverständlich nicht auf die Unkenntnis des einfachen Volkes in lateinischer Sprache (das Tridentinum erklärte Latein ja gerade zur einzig angemessenen Liturgiesprache), sondern auf Kompositionstechniken, die durch Überlagerung unterschiedlicher Texte das Verstehen beim Hinhören weitgehend unmöglich machten. Siehe etwa die polyphonen Messen von Ockeghem u.a.

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»Das Konzil von Trient (...) befaßt sich mit Fragen der Kirchenmusik offiziell im September 1562. Anlaß für die Diskussion sind mangelnde Textverständlichkeit und die Verwendung weltlicher Weisen als cantus firmi und Vorlagen für Meßkompositionen, außerdem weltliche Elemente im Orgelspiel und allgemein zunehmende künstlerische Verselbständigung der Musik im Gottesdienst. Einige Konzilsväter wollen die mehrstimmige Musik ganz aus dem Gottesdienst verbannen (...) Das Konzil schließt seine Verhandlung über kirchenmusikalische Probleme mit dem kurzen, allgemein gehaltenen Dekret:

Hier eine Übersetzung...

(...mit der ich hoffentlich dem ehrwürdigen Kaiser-Karls-Gymnasium in Aachen keine Schande mache):

Can. 1264. § 1. Musikstücke, in welche irgend etwas Zügelloses oder Unreines hineingemengt ist, sei es durch die Orgel oder andere Instrumente, sei es durch den Gesang, sollen aus der Kirche vollständig ferngehalten werden; und die liturgischen Gesetze haben im Umfeld der Musik unversehrt erhalten zu werden.

Noch ein Hinweis:

Die Abkürzung »Can. 1264. § 1.« bezieht sich auf die Einordnung des Textes in das katholische Rechtssystem, den »Codex iuris canonici« in der Fassung von 1917. 1983 erschien eine Neufassung, in welcher dieser Text nicht mehr auftauchte; er ist aber nach wie vor gültiger Konzilsbeschluß.

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Can. 1264. § 1. Musicae in quibus sive organo aliisve instrumentis sive cantu lascivum aut impurum aliquid misceatur, ab ecclesiis omnino arceantur; et leges liturgicae circa musicam sacram serventur.«

Eine andere Beschreibung der Vorgänge und Ziele auf dem Tridentinum findet sich auf der Internetseite www.musikansich.de. Dort heißt es, quasi ergänzend zu Musch:

Das Tridentinum bezieht sich also mit dem Wort »lascivum« (=zügellos) keinesfalls nur auf Musik, die in irgendeiner Form der Promiskuität, der Völlerei oder anderen geläufigen Entgleisungen der Sinnenfreude Vorschub zu leisten droht, sondern auch schon auf Melodien und Stilrichtungen, die aus der profanen Musik stammen, wie es heute etwa bei poppig aufgemachten »geistlichen« Liedern der Fall ist.

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»Prominentester Vertreter der neuen, von Reformeifer beseelten Generation war Kardinal Carlo Borromeo. In seiner Diözese Mailand wollte er nicht nur den verweltlichten Klerus und seine pastoral unterversorgten Schäfchen 'katholisieren', sondern auch für die religiöse Kunst im allgemeinen und die Kirchenmusik im besonderen eine neue Epoche einleiten. Letztere nämlich war nach Meinung des Konzils durch Komponistenehrgeiz, Virtuosentum und 'laszive' profane Melodien eine recht unheilige Kunst geworden. Instrumentalmusik und selbst der Orgel mißtraute man. Fast wäre es noch zu einem Verbot der mehrstimmigen Musik in der Liturgie gekommen.

In Borromeos Diensten komponierte Vincenzo Ruffo (um 1508-1587) eine vierstimmige Modell-Messe, die auf allen kompositorischen Firlefanz verzichtete und die Musik den heiligen Worten des Ordinariums unterordnete. Ruffo investierte nicht in die Kunst komplex verwickelter Stimmführung, sondern in die Wortverständlichkeit. Es dominiert eine feierliche Gemessenheit und Flächigkeit des homophonen A Capella-Satzes, von 'Laszivität' keine Spur.«

Hierbei ist die Kirche von Anfang an konsequent gewesen. Claudio Monteverdi ließ zum Beispiel einige seiner teils sehr erotischen Madrigale durch Aquilino Coppini mit geistlichen Texten unterlegen. Papst Paul V. verweigerte ihm daraufhin trotz des unbestrittenen musikalischen Wertes der Kompositionen eine Stelle als Kirchenmusiker in Rom. Auch der Gebrauch von Trompeten und Pauken wurde erst im 18. Jahrhundert gestattet, nachdem sichergestellt war, daß sie vom Zuhörer nicht mehr als ausschließlich profane (speziell militärische) Instrumente empfunden wurden.

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Zusammenfassend läßt sich also sagen: Die Das Verbot des »Zügellosen und Unreinen« ist nach dem Willen des Konzils von Trient wie folgt zu verstehen:

  1. Die Kirchenmusik muß sich den Gesetzen der Liturgie unterordnen. Sie darf sich dabei keinesfalls an die profane Musik anlehnen, jedenfalls dann nicht, wenn dafür in Kauf genommen werden muß, daß die Inhalte und Ziele der Liturgie durch eine vom Charakter oder der Herkunft her unpassende Musik konterkariert werden.
  2. Die musikalische Ausarbeitung und Interpretation geistlicher Texte darf darüber hinaus die Verständlichkeit der letzteren nicht gefährden. Nicht im Widerspruch zu dieser Maxime stehen Stücke, deren Texte allgemein bekannt sind (Kyrie, Gloria, Credo) oder oft wiederholt werden, so daß sie jedenfalls trotz der Überlagerungen von Singstimmen zu verstehen sind (etwa bei längeren Fugen über kürzere Textstücke). Vergleiche zahlreiche Messen von Haydn, Mozart & Co.

Welch zentrale Bedeutung dieses Empfinden der Gläubigen hat, geht u.a. auch aus folgender Tatsache hervor: Die Kirche gestattet durchaus die Verwendung von Weisen, die ursprünglich profaner Herkunft sind, von den Gläubigen aber als rein geistlich empfunden und wahrgenommen werden, wie etwa GL 213, 289 und 392.

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Nachdem sich die Kirche auf dem 2. Vatikanum verstärkt den nichteuropäischen kulturellen Vorgaben ihrer Gläubigen in der 3. Welt geöffnet hatte, wurde das in Zusatzinfo 5 angesprochene Empfinden der Zuhörer noch weiter gehend zum Maßstab für die Zulässigkeit von Musik im Gottesdienst. Damit ergibt sich für die Verantwortlichen in der Kirchenmusik die Verpflichtung, dieses Empfinden der Zuhörer (beim Gemeindegesang: der Sänger) wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Offenkundiges Zeichen eines ablehnenden Empfindens wäre beispielsweise die Nichtannahme eines Liedes in der vorgegebenen Form (etwa GL-Lied Nr. 409, das durch seine komplizierten Rhythmen die meisten Gemeinden gesanglich hoffnungslos überfordert und dadurch Widerwillen statt Andacht hervorruft – kontraproduktiver zum seel-sorgerischen Ziel des Gottesdienstes geht's ja wohl nicht.)

Im folgenden benutze ich bewußt die Schreibweise »Seel‑Sorge« bzw. »seel‑sorgerisch«, um anzudeuten, daß diese Termini ganz wörtlich zu nehmen sind, also im Sinne einer (durchaus auch diesseitigen) »Sorge für die Seele«.

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Die Psychologie hat inzwischen genaue Kenntnisse über die seel-sorgerische Wirkung von Musik erarbeitet. Ich zitiere im folgenden einen Beitrag von Helen Bonny, Entwicklerin von GIM (Guided Imagary Music) und eine der Doyen der amerikanischen Musiktherapie, im Internet unter der Adresse http://www.heilmusik.info/musiktherapie1.htm zu finden. Dort heißt es unter anderem:

»Sedierende und entspannende Musik orientiert sich am menschlichen Herzen, am ruhigen, relaxten Puls. (Vergleiche dazu das angesprochene Lied 409 im GL: An einem so schlagenden Herz könnte sich jeder Kardiologe dumm und dusselig verdienen - Anm. d. Verf.) Sedierende Musik ist insgesamt deutlich ruhiger und harmonischer, mit leichten, fließenden Melodien. Man muß nicht gleich einschlafen dabei, aber diese Musik fördert gezielt Gefühle wie innere Ruhe, Entspannung und Zufriedenheit ... Patienten, die ernsthaft krank sind, brauchen eindeutig seditative Musik, Stücke wie zum Beispiel Bachs 'Air', Pachelbels 'Canon in D', Haydns 'Cello Concerto in C' (...)«

Speziell zur Wirkung von Elementen der Pop-, Jazz- und Rockmusik heißt es in derselben Quelle, zitiert nach Bonny und Tansill (1977):

»Pop, Rock und Jazz führen die Aufmerksamkeit des Zuhörers meistens zur Musik selbst. Sie leiten meist nicht zu einem Erleben der eigenen Person.« (Das heißt also, sie haben folglich auch zumeist keinerlei seel-sorgerische Wirkung und halten sich mithin nicht an das Gebot des Tridentinums, die Musik habe sich dem liturgischen Sinn unterzuordnen. Ganz im Gegenteil: Sie konterkarieren einen wichtigen Teil des kirchlichen Sonntagsgebotes, daß nämlich die heilige Messe mit Andacht mitzufeiern sei. Das kann ja wohl auf keinen Fall im Sinne der liturgischen Vorgaben der Kirche sein. - Anm. d. Verf.)

Mit anderen Worten: Selbst im Falle, daß die Befürworter von populärer Musik im Gottesdienst über Mehrheiten in Pfarrgemeinderäten und anderen Gremien verfügen, haben sie nicht das Recht, diese Art von Musik zwangsweise einzuführen. Ein solcher Beschluß widerspräche einem nach wie vor gültigen Beschluß des Konzils von Trient und wäre folglich nichtig. (Ebenso könnte der Pfarrgemeinderat ja auch nicht die Absetzung des Papstes oder die Ungültigkeit seiner Ex-cathedra-Anordnungen beschließen.)

Die Kirche ist gleichwohl Andersdenkenden und -empfindenden gegenüber tolerant und gestattet durchaus den gelegentlichen Einsatz populärer Musik. Der Ton liegt aber auf »gelegentlich«, denn noch im Jahre 1988 schreibt Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben »Ecclesia Dei« an die Bischöfe:

»All jenen katholischen Gläubigen, die sich an einige frühere Formen der Liturgie und Disziplin der lateinischen Tradition gebunden fühlen, möchte ich auch meinen Willen kundtun - und wir bitten, daß sich der Wille der Bischöfe und all jener, die in der Kirche das Hirtenamt ausüben, dem meinen anschließen möge -, ihnen die kirchliche Gemeinschaft leicht zu machen, durch Maßnahmen, die notwendig sind, um die Berücksichtigung ihrer Wünsche sicherzustellen.«

Der nach wie vor bestehende Widerspruch einer solchen Ausnahme zum Trienter Konzilsbeschluß mag etwa in einer Jugendmesse durch das Argument aufgelöst werden, daß viele Jugendliche ein geringeres Bedürfnis nach meditativer Versenkung haben, als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Es sei gleichwohl davor gewarnt, diesen Gedanken in dem Sinne zu verallgemeinern, daß allen Jugendlichen dieses Bedürfnis fremd sei. Der Zulauf, den Jugendsekten, Satanskulte und andere zweifelhafte Gruppierungen haben, ist wohl am besten durch die dort gebotene (und in der Kirche vermißte) Spiritualität zu erklären. Insbesondere auch die Organisatoren und Befürworter von Gottesdiensten mit Popmusik sind vor diesen Organisationen und ihren spirituell ausgerichteten Verlockungen keineswegs sicher. Ganz im Gegenteil. Einigermaßen sicher sind hingegen vor allem die, deren Spiritualität in ihrer Kirche eine feste Heimat hat.

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Das bedeutet also, sinngemäß übertragen: Pop (oder seine Nachahmungen) als Stil der Kirchenmusik ist nur als Ausnahme zulässig ; ihn als Regel zu beschließen, steht niemandem zu. Auch mit bischöflicher Empfehlung nicht - siehe etwa das Vorwort zu »Erdentöne - Himmelsklang«.

Eine Geschichte muß ich allerdings noch loswerden: Vor Jahren besuchte ich öfters eine Kirche in der Umgebung, wo ein wirklich guter Organist und Kirchenmusik-Organisator seinen Dienst tat. Allerdings hatte er einige Angewohnheiten, welche in der sonntäglichen Praxis nicht durchgängig von allen Besuchern begrüßt wurden. Den (größtenteils älteren) Besuchern wurde sehr häufig das Singen von poppig gefärbten Liedern abgenötigt, die Liedeinspielungen und -begleitungen waren für Harmonien gewohnte Ohren gelegentlich eher mißklingend, und die singbereiten Gemeindemitglieder wurden mit überlauter Orgel an jeglichen kontemplativen Atempausen gehindert, selbst wenn solche im Gotteslob ausdrücklich vorgeschrieben waren. Und um die Bevormundung der Gemeinde perfekt zu machen, ließ sich die Kantorin erst gar nicht auf den beim Zwischengesang üblichen Wechselgesang ein, sondern sang alles gleich selber – in voller Lautstärke und mit einer Stimme, mit der man Akazienholz hätte sägen können.

Aber eines Sonntags saß (ich weiß nicht, aus welchem Grunde) jemand anders auf der Orgelbank. Es gab traditionelle, harmonisch begleitete Gotteslob-Lieder, in Einspielung und Begleitung ein maßvolles Eingehen auf die Hör- und Singgewohnheiten der Gemeinde und anderes – mit dem Ergebnis, daß der oft hörbare Widerwille der Gemeinde wie weggeblasen war. Statt dessen sang man mit gut wahrnehmbarer Freude. Was allerdings den Zelebranten nicht etwa zu kritischem und selbstkritischem Nachdenken brachte; statt dessen blaffte er am Ende der Messe die Gemeinde an, sie hätte ja jetzt ihre Sangesfähigkeiten unter Beweis gestellt, und er erwarte in Zukunft ein ebenso eifriges Mitsingen auch bei den sonst üblichen Liedern. Aber so ist das nun mal: Mancher nennt sich »Seelsorger«, obwohl er die Daseinsberechtigung der Seelen, für die er sorgen sollte, gar nicht wahrnimmt beziehungsweise ernst nimmt.

Tralala

Tralala

Das Bild zeigt den G-Schlüssel, der zum Beispiel als Violinschlüssel verwendet wird. Das Bild zeigt den nach unten transponierenden G-Schlüssel, der zum Beispiel für Tenorstimmen oder die Gitarre verwendet wird. Das Bild zeigt den nach oben transponierenden G-Schlüssel, der für besonders hohe Töne verwendet wird. Das Bild zeigt den F-Schlüssel, der zum Beispiel als Baßschlüssel verwendet wird. Das Bild zeigt den nach unten transponierenden F-Schlüssel, der zum Beispiel für Kontrabässe verwendet wird. Das Bild zeigt den C-Schlüssel, der in verschiedenen Positionen zum Beispiel für die Bratsche, für hoch spielendes Cello oder generell für alte Musik verwendet wird. Das Bild zeigt eine ganze Note. Das Bild zeigt das Versetzungs- und Vorzeichen Kreuz. Das Bild zeigt das Versetzungs- und Vorzeichen Be. Das Bild zeigt eine rein weiße Fläche, die als Grundlage für veränderbare Bilder dient. Das Bild zeigt eine rein weiße Fläche mit drei Linien, die als Hilfslinien in veränderbare Notenbilder eingetragen werden können. Das Bild zeigt eine rein weiße Fläche mit zwei Linien, die als Hilfslinien in veränderbare Notenbilder eingetragen werden können. Das Bild zeigt eine rein weiße Fläche mit einer Linie, die als Hilfslinie in veränderbare Notenbilder eingetragen werden kann. Das Bild zeigt einen Kreis mit Markierungen, der als Grundlage für die Erstellung einer Quintenzirkel-Graphik verwendet werden kann. Das Bild zeigt eine geschweifte Klammer.